Fonds bei der Riester-Rente

28 Aug

Auch die Riester-Rente sieht zwei Varianten von Fondsparplänen als förderungswürdige Altersvorsorge an. Während die erste Möglichkeit ausschließlich auf Fonds setzt, beinhaltet die andere Variante vor allem festverzinsliche Rentenpapiere und nur einen geringen Aktien-Anteil.

In jedem Fall sind dem Anleger die staatlichen Zulagen wie auch steuerliche Begünstigungen sicher. Weiterhin sind die bis zum Ende der Laufzeit eingezahlten Beträge garantiert. Darüber hinaus jedoch ist die Performance des Fonds von den enthaltenen Wertpapieren abhängig.

Im schlimmsten Fall also kann der Sparer nur auf das eingezahlte Kapital zurückgreifen. Die Fondsvermittler bzw. Fondsgesellschaften stellen eine Überschussbeteiligung, also den Anteil des Sparers an eventuellen Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen in Aussicht.

Diese fällt in der Regel auch an, kann aber nicht garantiert werden. Riester-Fonds, die jedoch nur über einen geringen Fondsanteil verfügen, sind ihrerseits mit einem Garantiezins (momentan liegt dieser bei 2,25% und damit gerade einmal auf dem Niveau aktueller Tagesgeldkonten, lag jedoch auch schon erheblich höher, teilweise bei 4%) ausgestattet.

Insofern kann der Sparer sowohl über die staatlichen Zulagen, die Steuervorteile, wie auch über das eingezahlte Kapital und die garantierten Zinsen verfügen, sobald eine Auszahlung erfolgt. Der Nachteil gegenüber reinen Fondssparplänen liegt natürlich in der geringeren Beteiligung an Wertsteigerungen der Riester-Rente mit Fonds.

Letztendlich muss also der Anleger entscheiden, welche Variante seinem persönlichen Anlageziel am ehesten entspricht und welche Risiken er oder sie zugunsten höherer Renditen bereit ist in Kauf zu nehmen.

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